Die Gründung, das Verbot und das „U-Wesen“
So kam es auch, dass man in Rheydt davon hörte. Vier Jungen, die dadurch zum ersten Mal von Pfadfindern hörten, wurden neugierig, was das denn für eine Gruppierung sei.
Am 12. Oktober 1934 beschlossen sie, selbst Pfadfinder zu werden.
Sie gründeten den Stamm Scheuburg.
Keine einfache Zeit für Pfadfinder. Die Nationalsozialisten wollten keine Jugendgruppen neben der Hitlerjugend dulden.
Sie nannten es „Gleichschaltung“ und wollten erreichen, dass sich alle kirchlichen Jugendverbände auflösten und die Kinder sich der HJ anschlossen.
So verboten sie bereits 1934 das Tragen von Kluft, Banner, Wimpel und Abzeichen. Der Druck und die Repressalien seitens des NS-Regimes nahmen stetig zu.
Das ganze gipfelte 1938 in der Auflösung des Diözesanverbandes Aachen durch die Gestapo.
Am 6. Februar 1939 wurden die Georgspfadfinder durch eine Verfügung der Gestapo aufgrund des „Gesetzes zum Schutze von Volk und Staat“ endgültig verboten.
Ende 1939 wird ein weiteres Gesetz erlassen, das jedem Jungen vorschrieb, Mitglied in der HJ zu werden.
Doch das alles hinderte die Scheuburger nicht daran, trotzdem noch weiter zu machen. Der Stamm wurde trotzdem größer.
Als schließlich das Verbot kam, tauchten die Scheuburger ab und nannten sich fortan „U-Wesen“, wobei das U für Untergrund stand, aus dem heraus die Scheuburger weiter wirkten.
Trotz hoher Strafen, die die Scheuburger zu befürchten hatten, und trotz der Verfolgung durch die Gestapo, kommt es zur Gründung einer zweiten und 1938 auch zu einer dritten U-Gruppe. Vorsichtig und sorgfältig mußte damals geprüft werden, ob die Neulinge keine Spitzel waren.
Das Abzeichen der „U-Gruppen“ war der Totenkopf.